RP: A1-Brücke: Wer sich unverschuldet festfährt, kann klagen

Nach dem Streit um die zu engen Fahrspuren an der geplanten Lkw-Sperre vor der Leverkusener A1-Brücke haben die Planer nachgebessert. Aber reicht die neue Spurbreite wirklich aus?

Die erlösende Antwort für die meisten Autofahrer lautet: Ja. Das legt zumindest ein Blick auf die Zahlent, nahe, die das Internetportal „Schwacke“ veröffentlicht hat. Das breiteste Fahrzeug in einer Liste des Portals über Fahrzeuge, die breiter als zwei Meter sind, ist der Volkswagen T5 mit einer Gesamtbreite (Seitenspiegel eingerechnet) von 2,28 Metern. Und das würde für die inzwischen von 2,20 auf 2,30 Meter erweiterte Lkw-Sperranlage haarscharf ausreichen.

Vermutlich aber nicht für manche Wohnwagengespanne oder Pkw-Anhänger. Doch auch deren Fahrer können sich wehren: Autofahrer, die sich unverschuldet an der neuen Lkw-Sperranlage vor der Leverkusener A1-Brücke festfahren, können den Bund nämlich auf volle Erstattung all ihrer Folgekosten verklagen – etwa wenn sie dadurch wichtige Termine verpassen. Dies bestätigte der Düsseldorfer Verkehrsrechtler Tobias Ulbrich gestern gegenüber unserer Redaktion. NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) will mit der neuen Schrankenanlage bekanntlich zu schwere Lkw an der A 1-Brücke stoppen – doch Wohnwagengespanne oder Fahrzeuge mit Anhänger könnten ebenfalls zu breit für das Lkw-Nadelöhr sein, obwohl sie die Gewichtsvorgabe erfüllen. Laut Anwalt Ulbrich muss der Straßenbaulastträger – in dem Fall der Bund – ihnen alle durch die Verzögerung entstandenen Kosten erstatten: „Die Brücke ist ohnehin schon ein Verkehrshindernis“, sagte er. Wenn sie jetzt für die betroffenen Fahrer auch noch völlig unpassierbar gemacht werde, hätten diese „gute Chancen, mit einer Zivilklage erfolgreich zu sein“. (RP-Online/Peter Clement und Sebastian Fuhrmann)

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