RP: Keine Rodungen für A1-Brücke in diesem Jahr

Der Landesbetrieb Straßenbau hofft, noch im Januar und Februar Rodungsarbeiten für den Bau der neuen Rheinbrücke vornehmen zu können. „Wir müssen jetzt erst die Gerichtsentscheidung abwarten“, sagt Timo Stoppacher, Sprecher von Straßen.NRW. Das Netzwerk gegen Lärm, Feinstaub und andere Immissionen (NGL) hat beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage gegen die Bezirksregierung Köln eingereicht, um Rodungen und andere vorbereitende Maßnahmen für den Brückenbau zu verhindern. Damit auch wirklich nichts passiert, hat es gleichzeitig einen Eilrechtsschutzantrag gestellt.

„Der gilt nach wie vor“, sagt André Kiese, Sprecher der Bezirksregierung. Straßen.NRW könne dennoch Anträge stellen, bestimmte Arbeiten durchführen zu dürfen. „Ein solcher Antrag liegt uns aber noch nicht vor.“ Die Klagefrist endet am 9. Januar. „Wir sind jetzt dabei, dem Gericht die angeforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.“

Der Landesbetrieb will zunächst die Klagefrist abwarten. Es sei ohnehin nicht geplant gewesen, noch dieses Jahr mit irgendwelchen vorbereitenden Bauarbeiten zu beginnen. „Die größeren Gehölzarbeiten müssen ausgeschrieben werden, wenn auch nicht europaweit“, erklärt Stoppacher. Das gehe nicht von heute auf morgen. (RP/sug)

Kommentiere jetzt

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.