RP: Schoofs hat vor Gericht Erfolg und darf Akten einsehen

Anwalt Dr. Walter Mende

Bürgerlisten-Fraktionschef Erhard Schoofs hat den Rechtsstreit gegen das Land NRW gewonnen – ganz ohne Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Genau dort zwar verhandelten alle Beteiligten gestern zweieinhalb Stunden ausgiebig, am Ende jedoch stellte der Richter fest: „Wir brauchen jetzt kein Urteil mehr“, erzählt Schoofs‘ Anwalt Dr. Walter Mende nach dem Termin. Denn die Autobahnbehörde Straßen.NRW lenkte ein: Der Rheindorfer Politiker darf die Akten zum Ausbau der Autobahn bei Leverkusen einsehen. „Straßen.NRW hat seine Bereitschaft dazu beim Gericht zu Protokoll gegeben“, resümiert Mende. Konkret darf Erhard Schoofs nun mehr, als ein Gerichtsurteil ihm zugesprochen hätte. Denn die Behörde sagte zu, Schoofs dürfe in der Sache Akteneinsicht in den Jahren 2014, 2015, 2016 und in Zukunft nehmen.

Wäre es zu einem Gerichtsurteil gekommen, hätte Straßen.NRW vermutlich nur die Akten 2014 öffnen müssen. Denn im Dezember des Jahres hatte Mende per Klage beim Verwaltungsgericht Köln Antrag auf Akteneinsicht gestellt. „Das Gericht teilte zwischenzeitlich mit, dass er bei einem Urteil dann auch nur hätte in Akten gucken können, die bereits im Dezember 2014 vorhanden waren. Für weitere Akteneinsichten hätte es eines neuen Antrags bedurft“, erläutert der Leverkusener Anwalt. Und dies hätte wiederum wohl eine noch längere Wartezeit bedeutet, denn die Verwaltungsgerichte hätten viel zu tun, berichtet Mende aus eigener Erfahrung als Anwalt. Auch der nun beendete Rechtsstreit hat gedauert – zwei Jahre von der Klage bis zur Verhandlung.

Vorausgegangen war dem Ganzen dies: Schoofs hatte 2013, als es mit der maroden Brücke und den Umbauplänen in den drei Abschnitten Brücke, Stelze, Leverkusener Kreuz losging, dem Informationsfreiheitsgesetz folgend Akteneinsicht zu dem „Jahrhundertprojekt“ (Mende) beantragt. „Herrn Schoofs‘ Aktendurst und Wissenshunger sind sehr groß“, fasst Mende charmant zusammen. Teils war dem Politiker die Einsicht gewährt worden, irgendwann habe Straßen.NRW die Akteneinsicht abgebrochen. Nach einigem Hin und Her schaltete Schoofs den Anwalt ein. Der konzentrierte letztlich seine Klage auf 16 Punkte, die sich grob zusammengefasst um die Themen Machbarkeitsstudien zu den Bauabschnitten, Alternativlösungen, Kosten, Bewertung der Vorschläge von Bürgern, Umwelt und Lärmschutz drehen.

Nun wird Schoofs bei der Behörde die Akten wälzen, einen ersten Termin hat er schon. Einen thematischen Bereich darf er allerdings noch nicht einsehen: die Unterlagen zu einer möglichen Tunnellösung statt der Stelze. Mende: „Hier wartet Straßen.NRW nach eigener Aussage noch auf das Gutachten zu Gefahrguttransporten, das die Stadt beauftragt hat.“ (RP/Ludmilla Hauser)

4 Comments

  1. RT @LEVmussleben: RP: Schoofs hat vor Gericht Erfolg und darf Akten einsehen – https://t.co/jVli9wD7SL #levmussleben #strassennrw #kombilös…

  2. Herzlichen Glückwunsch Erhard T. Schoofs ??????

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