Leserbrief: Durchgangsverkehr gehört unter die Erde

Peinliche Falschinformation durch Bundestagsabgeordneten Karl Lauterbach?

„Für so einen Tunnel ist in Deutsch­land noch nie eine Gefahrgut-Ge­nehmigung erteilt worden“, sagte Karl Lauterbach (SPD-Bundestags­abgeordneter, d. Red.) bei seiner In­foveranstaltung am Montagabend im Schumacher-Haus. (Siehe Artikel vom 11.01.2016)

Ganz ehrlich, dann wird es aber Zeit! Denn moderne Verkehrspolitik bedeutet nicht, Autobahn-Monster­stelzen mitten durch die Innenstäd­te zu führen. Der überregionale Au­toverkehr gehört im Bereich von Städten unter die Erde, auch der Transport gefährlicher Güter hat in den Städten nichts zu suchen.

Im übrigen: Niemand baut heute Tunnel, die nicht für die allermeis­ten Gefahrgut-Transporte geeignet sind. Und mit der Kombinationslö­sung aus langem Tunnel unter dem Rhein für den Fernverkehr und klei­ner Rheinbrücke für den Regional-und Fahrradverkehr sowie Fußgän­ger steht immer auch eine oberirdi­sche Rheinquerung zur Verfügung. Zudem erklärte Lauterbach, dass ein Tunnel unter Wiesdorf und Manfort, um die Öffnung der Altlast Dhünnaue zu vermeiden, dazu füh­ren würde, dass es 2000 klagebe­rechtigte Eigentümer gebe, unter deren Grundstücke der Tunnel dann gebaut werden müsse. „Dann kommt der erste Spatenstich erst in zehn Jahren“, sagte Lauterbach wörtlich.

Das stimmt nicht! Sobald ein Plan­feststellungsbeschluss vorliegt, kann gebaut werden. Straßen NRW wird sich dann von den betroffenen Eigentümern das sogenannte Un­terfahrungsrecht in das Grundbuch eintragen lassen, die dafür eine fi­nanzielle Entschädigung erhalten. Wenn sich ein Eigentümer weigert, wird die sogenannte vorzeitige Be­sitzeinweisung durchgeführt und Straßen NRW kann sofort bauen. Die Baumaßnahme kann also nicht durch Weigerung verzögert oder gar verhindert werden. Die Deutsche Bahn zum Beispiel nutzt dieses rechtliche Mittel gegen renitente Wut-Eigentümer für den Bau der Tunnel um Stuttgart 21. Geregelt ist die vorzeitige Besitzeinweisung in Nordrhein-Westfalen im § 41 des Straßen- und Wegegesetz NRW., in das Karl Lauterbach besser mal hi­neingeschaut hätte. Denn der ach so gut informierte Herr Lauterbach sollte so etwas wissen, um nicht sol­che peinlichen Falschinformatio­nen zu äußern, die die Kombinati­onslösung in einem schlechten Licht erscheinen lassen. Wären alle Menschen so verzagte Geister wie der Bundestagsabgeordnete unse­res Leverkusener Wahlkreises, so wäre 1882 der Gotthardtunnel unter dem Gotthard-Massiv in den Alpen nicht gebohrt worden, Neil Arm­strong hätte 1969 nicht auf dem Mond seinen legendären Satz vom

„Sprung für die Menschheit“ abge­lassen, auch Amerika wäre wohl 1492 nicht von Christoph Kolumbus entdeckt worden. Wer Zukunft ge­stalten will, muss Wagemut zeigen.

Detlef Stoller, Leverkusen

4 Comments

  1. Wolfgang Kirschbaum sagt:

    Herr Lauterbach ,MdB, ist von seinen Parteikollegen falsch informiert worden . Veranstaltung 10.01 2017. sonst hätte er nicht soviel Unsinn erzählt. Frau Lux ,MdL,hat mir persönlich gesagt die Brücke kommt. Das hat der Rat der Stadt Leverkusen beschlossen. Was Herr Lauterbach jetzt von sich gibt ist reiner Wahlkampf. Von seinen Kommunalpolitikern hört man nichts.

  2. Wilhelm Schäfer sagt:

    Danke, für Ihren sehr guten Bericht! Das beweist mal wieder wie fehlgeleitet die Politiker (SPD) sind.

  3. Wir sind doch ein Rechtsstaat. Erst mal gibt es ein Klagerecht gegen das neue Planfeststellungsverfahren für den Tunnel …

  4. RT @LEVmussleben: Leserbrief: Durchgangsverkehr gehört unter die Erde – https://t.co/s1AyqHiSUn #levmussleben #lauterbach #kombilösung http…

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