LEV muss leben! finanziert sich allein aus Spenden und regelmäßigen Förderbeiträgen. Gutachter, juristische Unterstützung, geplante Klagen,Webseite, Bürokosten etc., all das muss finanziert werden.
Besonders regelmäßige Förderbeiträge sichern unsere Handlungsmöglichkeiten und unsere Unabhängigkeit. Längerfristig dran zu bleiben und unsere Ziele zu erreichen, das schaffen wir nur mit Hilfe vieler Förderer/innen.

Kein Vertrag, keine Mitgliedschaft! Eine regelmäßige Förderung können Sie auch jederzeit wieder beenden.

„Werden Sie LEV muss leben!-Förderer/-in!“

 

 

 

Wichtiger Hinweis zu Spendenquittungen
Netzwerk gegen Lärm e.V. (Inititative LEV muss leben!) ist vom Finanzamt Leverkusen als gemeinnützig anerkannt. (aktueller Bescheid vom 22.06.2016) Für Spenden auf unser Bankkonto können wir Spendenbescheinigungen ausstellen.
Für Online-Spenden (komfortabelste Variante) bekommen Sie die Spendenbescheinigung automatisch zu Beginn des nächsten Jahres durch unseren Partner betterplace.org zugeschickt.

Spenden per Überweisung bis 200 € (Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung)
Spenden bis zu 200 € können Sie ohne amtliche Spendenquittung  mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt einreichen.

Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an NGL/LEV muss leben! benötigen Sie einen Beleg für das Finanzamt, diesen können Sie hier herunterladen und ausdrucken:  BESTÄTIGUNG ÜBER ZUWENDUNG

Spenden per Überweisung über 200 €
Für Spenden über 200 € benötigen Sie eine Spendenbescheinigung von uns, wenn Sie die Spende beim Finanzamt geltend machen möchten. Dafür benötigen wir Ihren vollständigen Namen und Anschrift.