Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln für den Neubau der Leverkusener Rheinbrücke mit allen notwendigen Folgemaßnahmen ist ergangen und wird vom 24. November bis
8. Dezember in Leverkusen, Köln und Monheim öffentlich ausgelegt. Aus ihm geht hervor, ob und inwieweit Bedenken und Anregungen aus dem öffentlichen Beteiligungsverfahren berücksichtigt worden sind. Gegen den Beschluss kann nur noch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklagt werden.
http://www.ksta.de/region/leverkusen/stadt-leverkusen/a1-ausbau-neue-leverkusener-rheinbruecke-genehmigt—so-soll-es-weitergehen-25108020