KStA: Initiative „Lev muss leben“ Spontaner Protest um die Deponie im Neulandpark

Dichtgedrängt standen hunderte Demonstranten auf der Fußgängerbrücke des LAGA-Geländes

Rund 200 Teilnehmer eines Flashmobs, einer spontanen Kundgebung, waren dem Aufruf der Initiative „Lev muss leben“ gefolgt und gaben ihren Forderungen Nachdruck, dass Straßen NRW die Finger von der Deponie lassen soll.

Initiative „Lev muss leben“: Spontaner Protest um die Deponie im Neulandpark

Drachen stiegen, der Wind pustete die Spaziergänger durch – der Neulandpark war auch am Sonntagnachmittag wieder Ziel vieler Freizeithungriger. Doch binnen Minuten bewegte sich auf der geschwungenen Brücke des Parks eine Menschenmenge mit Atemmasken, die an Peking, Smog und Störfall denken …

7 Comments

  1. Flashmob=spontane Zusammenkunft-Aktion. Versammlungsrecht: Unter Spontanversammlungen versteht man Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass ohne vorherige Organisation bilden. In verfassungskonformer Auslegung des § 14 Abs. 1 VersG besteht für diese Versammlungen keine Anmeldepflicht… und zum anderen das Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG für Spontanversammlungen sonst leerliefe.

    • Frank Fux Frank Fux sagt:

      Alles richtig. Aber die Grenzen sind nicht trennscharf. Das Mitführen professionell gestalteter Plakate und Transparente lässt ein Grundmaß an „vorheriger Organisation“ erkennen. Ebenso das Zeigen von Fahnen politischer Parteien bzw. Organisationen. Recht ist immer Auslegungssache und man sollte es bei solch wichtigen Anliegen nicht überstrapazieren, um der Verwaltung, welche man in diesem Falle ja insbesondere für ihr Vorgehen kritisiert, auch noch Argumente zu liefern. Just think about 😉

  2. Gina Kaiser Gina Kaiser sagt:

    Ich finde es gut das sich die Menschen dort spontan getroffen haben ! Außerdem geht es um eine Deonie die es in sich hat ! Und was für viele andere Gruppierungen gilt sollte doch auch hierfür gelten……

  3. Frank Fux Frank Fux sagt:

    Bei aller Sympathie, aber fallen „Flashmops“ als spontane Kundgebungen nicht auch unter das Versammlungsrecht und müssten als solche behördlich angemeldet und genehmigt werden?

    • LEV muss leben! sagt:

      Flashmob=spontane Zusammenkunft-Aktion. Versammlungsrecht: Unter Spontanversammlungen versteht man Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass ohne vorherige Organisation bilden. In verfassungskonformer Auslegung des § 14 Abs. 1 VersG besteht für diese Versammlungen keine Anmeldepflicht… und zum anderen das Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG für Spontanversammlungen sonst leerliefe.

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