„Der gilt nach wie vor“, sagt André Kiese, Sprecher der Bezirksregierung. Straßen.NRW könne dennoch Anträge stellen, bestimmte Arbeiten durchführen zu dürfen. „Ein solcher Antrag liegt uns aber noch nicht vor.“ Die Klagefrist endet am 9. Januar. „Wir sind jetzt dabei, dem Gericht die angeforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.“
Der Landesbetrieb will zunächst die Klagefrist abwarten. Es sei ohnehin nicht geplant gewesen, noch dieses Jahr mit irgendwelchen vorbereitenden Bauarbeiten zu beginnen. „Die größeren Gehölzarbeiten müssen ausgeschrieben werden, wenn auch nicht europaweit“, erklärt Stoppacher. Das gehe nicht von heute auf morgen. (RP/sug)