RP: A1-Brücke: Auch ein Kölner Privatmann klagt gegen Bau

Eine Verbreiterung der A1-Stelzenbrücke auf zwölf Spuren ab dem Wasserturm hin zur Arena soll durch einen Tunnel überflüssig gemacht werden.

Bis Montag müssen die Begründungen der Initiative NGL zur Klage gegen den Neubau der Brücke beim Bundesverwaltungsgericht vorliegen.

Die Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig können sich auf Lektüre einstellen. Denn erstens umfassen die Unterlagen zum Planfeststellungsbeschluss „Neubau der A1-Rheinbrücke“ allein um die 1000 Seiten. Und zweitens kommen bis Montag, 9. Januar, noch etliche hundert Blatt frisch Gedrucktes dazu. Bis zu dem Termin müssen die Begründungen zu Klagen gegen den Beschluss in Leipzig vorliegen.

„Wir sind in der finalen Phase unserer Begründung“, sagt Manfred Schröder von der Leverkusener Initiative Netzwerk gegen Lärm, Feinstaubbelastungen und andere schädliche Immissionen (NGL), die die Klage im November eingereicht hat (wir berichteten). „Vielleicht müssen wir das ein oder andere Gutachten nachreichen und hoffen, dass die Richter das akzeptieren. Aber den wichtigsten Teil werden wir bis Montag geschickt haben“, sagt der Sprecher der Initiative.

Schröders Schätzung nach dürfte der Umfang bei „ein paar hundert Seiten liegen. Allein die Ausführungen zur Giftmülldeponie Dhünnaue umfassen knapp 40 Seiten. Dazu kommen Argumente zu den Themen Verkehr, Varianten und so weiter.“ Schröder ist zuversichtlich, dass die Begründung fruchtet. „Allein, was alles nachweislich schief gelaufen ist bei der Dhünnaue, da kann kein Richter die Augen vor verschließen.“ Die Leverkusener Initiative ist nicht der einzige Kläger gegen die Bezirksregierung. „Auch eine Privatperson aus Köln hat Klage eingereicht“, berichtet ein Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts. Dort hat man die Lesebrillen noch nicht auf. Die Lektüre sei erst sinnvoll, „wenn uns auch die Begründungen vorliegen“.

Die Beklagte, also die Kölner Bezirksregierung unter Leitung von Regierungspräsidentin Gisela Walsken, unternimmt in Sachen A1-Brücken-Neubau derzeit nichts. „Wir halten uns an die Aufforderung des Gerichts“, sagt ein Sprecher. Aus Leipzig war die Bitte gekommen, man möge während der Bearbeitungszeit der Unterlagen durchs Gericht in Sachen Bau/Bauvorbereitung „sicherstellen, keine Maßnahmen zu ergreifen, die einen Vollzug darstellen“.

Ein solcher etwa wäre gegeben, würde die ausführende Behörde Straßen.NRW mit notwendigen Rodungsarbeiten beginnen. Dazu, so hatte das Gericht unserer Zeitung gegenüber bereits im Dezember erläutert, könne aber die Bezirksregierung einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen, um sozusagen eine Sondererlaubnis zu erhalten. Im März beginnt die Brutzeit der Vögel. Rodungen sind ab dann erstmal nicht mehr möglich. „Damit wir dazu etwas beim Gericht tun könnten, müsste Straßen. NRW erstmal bei uns einen Antrag stellen“, sagt der Sprecher der Bezirksregierung gestern. „Das ist bisher noch nicht geschehen.“ Straßen.NRW hatte kürzlich gesagt, man wolle erstmal abwarten, was sich im Januar beim Gericht in Leipzig ergebe. (Ludmilla Hauser)

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