Für den Neubau sollen Grundpfeiler auf einer ehemaligen Mülldeponie errichtet werden. Dort lagern angeblich krebserregende Schwermetalle. Mit einem umfangreichen Sicherheitskonzept will der Landesbetrieb Straßen.NRW ein Austreten der Stoffe verhindern. Die Bezirksregierung Köln hat den Bauplan genehmigt. Auch NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) hält das Risiko für beherrschbar. Die neue Brücke soll 2023 nutzbar sein. Die Klage der Bürgerinitiativen könnte die Fertigstellung erheblich verzögern.
Bis dahin ist die marode alte Leverkusener Brücke nur noch mit erheblichen Einschränkungen zu befahren. Andreas Ehlert, Präsident der Handwerkskammer NRW, sagte unserer Redaktion: „Köln und Düsseldorf sind kaum mehr zu einem vorausberechenbaren Zeitpunkt zu erreichen.“ Hauptursache seien die Kettenreaktionen, die von Staus auf der Leverkusener Brücke ausgelöst würden. Zudem hätten im Dezember 40 Baustellen im 30-Kilometer-Umkreis um Düsseldorf und Köln den Straßenverkehr in Nordrhein-Westfalen erheblich ausgebremst. Die Folgekosten für die Unternehmen der Region schätzt der Handwerkskammerpräsident auf 480 Millionen Euro pro Jahr.
Ehlert forderte mehrere Sofortmaßnahmen. „Konkret plädiere ich für eine Freigabe von Standstreifen für zusätzliche Fahrspuren, für schnellere Bauphasen und für eine verbesserte Verkehrslenkung“, so Ehlert. Auch der schienengebundene Regionalverkehr müsse „systematisch zur Entlastung einbezogen werden“. Auf den Rhein-Ruhr-Express allein könne die Wirtschaft nicht warten. (tor)
3 Comments
Das Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden ist im GG § 28 geregelt.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 28
(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.
D.h. vereinfacht dargestellt, wenn die aktuell gewählten Politiker der Gemeinden nicht in der Lage sind die Angelegenheiten im Sinne der Bürger zu regeln, kann die Gemeindeversammlung einberufen werden und somit der Wille der Bürger durchgesetzt werden.
Ich frage mich, warum wird das nicht gemacht. Ist der Leverkusener Bürger so parteien- und konzernhörig.
RT @LEVmussleben: RP: A1-Brücke – Bürgerinitiativen reichen heute Klage ein – https://t.co/qtnROOgbbd #levmussleben #klage #kombilösung htt…
Leider sind sich alle Parteien untereinander uneins – für eine Tunnellösung mit entsprechender Feinstaubreduzierung findet sich wohl keine Lösung- die etablierten Parteien hören nicht auf Ihre Bürger sondern haben nur Unternehmerdenken-! Dabei ist Leverkusen das meistbefahrene Kreuz von Deutschland wenn nicht sogar von Europa, entsprechend müssten die Kosten von Bund und Land wie hoch auch immer Aufzubringen sein!
Ich unterstelle hier einfach wieder mal Politikversagen und Dollarzeichen der Lobbyisten in den Augen!