Der Experte für Umweltrecht hat die Klageschrift verfasst, die seit Montag beim obersten deutschen Verwaltungsgericht liegt. Das Anliegen: Zunächst soll im Eilrechtsschutzverfahren verhindert werden, dass Straßen.NRW und die Bezirksregierung Köln Tatsachen schaffen. Die Kläger wollen einen Baustopp der neuen Rheinbrücke verhindern.
Gestern haben die Verantwortlichen der Bürgerinitiative die Gründe für ihre Klage näher erläutert. Einen Einblick in die Schrift gewährten sie der Öffentlichkeit indes nicht, weil sie negative Auswirkungen auf das Verfahren fürchteten. Sedlak und der Diplomingenieur Helmut Hesse stiegen im Forum aber dennoch tief in die Details ein, insbesondere was die Kombilösung betrifft.
Der Hauptvorwurf ist, dass die Bezirksregierung im Planfeststellungsverfahren nicht alle Varianten für den Autobahnumbau bedacht hat. Nicht alle heißt aus Sicht der Bürgerinitiativen: die Kombilösung. Das Bundesverwaltungsgericht überprüft die Entscheidung der Bezirksregierung allerdings nur auf Fehler innerhalb eines der Kölner Behörde zustehenden Ermessensspielraums. Das Gericht stellt sich nicht an die Stelle der Behörde und entscheidet für sie, sondern schaut nur, ob und wenn ja, welche ihr Fehler unterlaufen sind.
Die Kombilösung sieht vor, dass die bestehende A1-Brücke saniert und nicht neugebaut sowie ein Tunnel zwischen Köln-Merkenich und Leverkusen die Autobahn unter den Rhein führen würde. Dadurch sollen ein hoher volkswirtschaftlicher Schaden, Lärm und Luftverschmutzungen in der Stadt vermieden werden. Außerdem soll der Verkehr reduziert werden und der Umbau an sich günstiger sein. Durch den Abriss der Stelze zu einem späteren Zeitpunkt würde außerdem ein großer städtebaulicher Raum geschaffen, heißt es. (her)