Wir versuchen im Folgenden die Ausgangslage zu skizziert. Wieso und was plant die Behörde Straßen.NRW und wieso kämpfen wir dagegen.

Desweiteren finden Interessierte Hintergrundinformationen, Dokumente, Pläne etc. zur Thematik. So z. B. unsere Präsentation zur Prüfung aller Lösungen, die Einwände unseres Sachverständigen gegen das Planfeststellungsverfahren, Hintergründe und Geschichte der Altlast Dhünnaue, Dokumente von Straßen.NRW etc.
Diese Sammlung werden wir weiter ausbauen, sodass Sie hier alle relevanten Informationen und Dokumente an einem Platz finden.
Die aktuelle Ausgangslage (Juni 2016):

Straßen.NRW ist eine Behörde für den Straßenbau des Landes NRW, die ein weisungsgebundener Teil des Verkehrsministeriums NRW, also ein Teil der Landesregierung NRW, ist. Verkehrsminister ist Herr Groschek von der SPD (seit 2017 Hr- Wüst/CDU). Das Landesverkehrsministerium hat die Planungshoheit über alle Verkehrsbauten in NRW, auch über die Autobahnen.
Aber: Da die Autobahnen vom Bund bezahlt werden, muss hier Einvernehmen mit dem Bundesverkehrsminister, Herrn Dobrindt von der CSU, erzielt werden.
Straßen NRW ist also die Behörde, die von beiden Verkehrsministern mit der Planung der Autobahnen A1, A3 und A59 inklusive Rheinquerung und beide Leverkusener Kreuze beauftragt ist.
Die Planungen zum ersten Bauabschnitt - von der AS Köln-Niehl-Merkenich bis B8/Wasserturm in Leverkusen-Bürrig/-Wiesdorf - sind also von Straßen.NRW, das heißt, dem Verkehrsministerium NRW erstellt worden und mit den beiden Verkehrsministern abgestimmt und für sie veröffentlicht.
Beide Minister sind für die Planungen verantwortlich, wobei Herr Groschek (seit 2017 Hr- Wüst/CDU) die Planungshoheit hat, sich aber mit Herrn Dobrindt abstimmen muss.
Das Gesamtprojekt A1, A3 und A59 umfasst drei Bauabschnitte, die Straßen.NRW/die Minister so willkürlich festgelegt haben.
Denn an sich sind die Planungs- und Bauarbeiten für das ganze Projekt - inhaltlich und finanziell – passend und eng aufeinander abzustimmen, um unnötige Probleme zu vermeiden.
Diese enge Abstimmung ist aber bei den bisherigen Planungen nicht zu erkennen.

Die Teilung in diese drei Bauabschnitte scheint dagegen eher dazu bestimmt, Planungen der Minister den Vorzug zu geben und andere Lösungen unmöglich zu machen. Das ist ärgerlich und nicht im Sinne einer ernst gemeinten Bürgerbeteiligung.
Zum ersten Bauabschnitt - von der AS Köln-Niehl/-Merkenich bis B8/Wasserturm Leverkusen-Bürrig/-Wiesdorf - läuft jetzt das Genehmigungsverfahren, das die Bezeichnung Planfeststellungsverfahren hat.
Dieses Planfeststellungsverfahren wird von der Bezirksregierung Köln, Regierungspräsidentin ist hier Frau Walsken/SPD, durchgeführt, einer anderen Behörde der rot-grünen Landesregierung NRW. Diese Behörde prüft nun die Planungen von Straßen.NRW und der beiden Minister und genehmigt sie nach Abschluss des Prüfverfahrens.
Das Land NRW prüft sich also hier selbst - Landesbehörde Bezirksregierung prüft Landesbehörde Straßen NRW - und spricht sich dann auch noch selbst die Genehmigung aus.
Das lässt - aus Erfahrung bei anderen Planfeststellungsverfahren - nichts Gutes ahnen! Das Planfeststellungsverfahren geschieht in mehreren Schritten:

  1. Die Planungen von Straßen.NRW/der beiden Minister werden der Öffentlichkeit, also uns Bürgern, vorgestellt und erläutert.
  2. Die Bürgerinnen und Bürger können innerhalb von vier Wochen schriftlich Änderungs- und Verbesserungsvorschläge machen, die die Bezirksregierung sammelt und dann zur Stellungnahme wieder an Straßen NRW weiterleitet.
  3. Sind diese Stellungnahmen von Straßen NRW zu den Eingaben der Bürger fertiggestellt und wieder bei der Bezirksregierung eingetroffen, werden die Gesamtplanungen in einem Erörterungstermin über mehrere Tage mit den Bürgerinnen und Bürgern beraten, die Änderungs- und Verbesserungsvorschläge fristgerecht eingereicht haben.
    Geleitet wird diese Erörterung, in der Straßen.NRW, die Behörde des Landes NRW, ihre Planungen und Stellungnahmen rechtfertigt sowie erläutert, von der Bezirksregierung Köln, einer anderen Behörde des Landes NRW. Beide unterliegen weitgehend den Weisungen der rot-grünen-Landesregierung unter Minister-präsidentin Hannelore Kraft/SPD und ihrer Ministerien.
  4. Hier wurde die Teilnahme an dem Erörterungstermin von der Bezirksregierung auch noch deutlich erschwert, da als Ort die Stadthalle Köln-Mülheim ausgewählt wurde und zudem der fünftägige Erörterungstermin nicht auseichend strukturiert ist, sodass keiner der betroffenen Bürger weiß, wann sein Änderungswunsch, seine Einwendung denn innerhalb der fünf Tage behandelt wird.
    Der Bürger muss sich also fünf Tage Urlaub nehmen, um sicher zu sein, dass er seine Bedenken und Verbesserungsvorschläge auch wirklich vortragen, erläutern und die hierzu geäußerten Gegen-Argumente von Straßen NRW entkräften kann. Das führt bei solchen Erörterungsterminen oft dazu, dass die Bürger resignieren und nicht erscheinen und die Anhörung dadurch innerhalb weniger Stunden beendet ist.
    Denn wer kann sich hierzu eine Woche Urlaub leisten und zudem noch - wie in unserem Falle - in der Woche vor den Sommerferien?!
    Die Vertreter der Bezirksregierung Köln und von Straßen.NRW, den beiden Landesbehörden, führen diese Erörterung „natürlich“ während ihrer Dienstzeit durch.
  5. Die Bezirksregierung Köln kann nach dem fünftägigen Erörterungstermin und vor ihrer Genehmigung Straßen.NRW zu den vorgelegten Planungen Änderungs- oder Ergänzungsaufträge auferlegen, um Anregungen bzw. Änderungsvorschläge oder Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen und zu berücksichtigen, muss dies aber nicht.
    Diese Entscheidungen liegen also im Ermessen der Kollegen von Straßen NRW, den Beamten/Angestellten der Bezirksregierung, die möglicherweise sogar Hinweise aus der Landesregierung erhalten, wie sie sich zu entscheiden haben. Denn beide Behörden sind weisungsgebunden!
  6. Wenn denn die Bezirksregierung Köln die endgültige Genehmigung zu dem ersten Bauabschnitt ausgesprochen hat, kann der Bürger hiergegen den Rechtsweg einschlagen - was nicht ganz billig ist – und klagen.
    Er muss dabei auch noch darauf achten, dass er gerichtlich verhindert, dass mit dem Bau bereits begonnen wird, während der Prozess/seine Klage läuft und so möglicherweise Fakten geschaffen werden, die seine Einsprüche und Verbesserungsvorschläge unmöglich machen.
  7. Die Verkehrsminister Dobrindt/CSU/Bund und Groschek/SPD/Land NRW (Wüst/CDU)haben sich aber auch hierzu noch Erschwerendes einfallen lassen, das sogar vom Deutschen Bundestag genehmigt wurde: eine Verkürzung des Rechtsweges.
    Wir Bürger können nun nur noch in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage einreichen, was zudem eine weitere Kostensteigerung für den Bürger bedeutet. Die Kosten für einen Rechtsanwalt oder Gutachter machen hier - auf unsere Nachfrage - pro Stunde bis zu 600 € aus.
  8. Durch diese Vorgehensweisen, Rechtswegverkürzung, deutliche Erschwerung des Erörterungstermins und Kontrolle einer Landesbehörde durch eine andere Landesbehörde, die beide weisungsgebunden und politisch sehr stark zu beeinflussen sind, gewinnt man nicht den Eindruck, dass eine echte Mitwirkung/Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ernsthaft gewünscht ist.
    Die sogenannte Bürgerbeteiligung stellt sich mehr als Alibifunktion dar und erhöht die Staatsverdrossenheit in unserer Gesellschaft.
  9. Hinzu kommt noch, dass gesetzlich vorgeschriebene Akteneinsichten erschwert werden, ja teilweise sogar gerichtlich eingeklagt werden müssen und zudem nur teilweise der Zugang zu den Akten ermöglicht wird und wichtige Aktenteile verweigert werden. Hier müsste der Bürger dann wieder gerichtlich vorgehen und so weiter.
    „Mehr Demokratie wagen“, hat Willy Brandt einmal gesagt.

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Hier finden Sie weitere Informationen z.B. zur Geschichte des ehemaligen Bayer-Deponiegeländes "Altlast Dhünnaue":

Dokumentation des WDR zur "Altlast Dhünnaue":


Diese Unterlagen wurden bisher von Straßen.NRW im Rahmen des Projektes veröffentlicht: